In der „freien Kunstanstalt“ kommen Menschen mit unterschiedlicher Vergangenheit zusammen, um gemeinsam die Gegenwart zu leben und mit ihren individuellen Fähigkeiten die Zukunft zu gestalten. Um eine friedvolle Gemeinschaft und damit auch handlungsfähige Vereinsorgane zu gewährleisten, werden im folgenden Grundsätze für den gewünschten und auch nötigen Umgang miteinander formuliert. Diese Grundsätze sind der gemeinsamer Nenner auf dem unser Handeln und die Entscheidungsfindung innerhalb des Vereins fundiert.
Im Verein agieren wir nach folgendem Selbstverständnis:
Wir verstehen die Nutzung der „freien Kunstanstalt“ als Privileg und fühlen uns im Sinne von sozialer Verantwortung
daher dazu verpflichtet, einen Mehrwert für die direkte Umgebung, die Region und auch für ein gesellschaftliches
Miteinander zu generieren. Dies erreichen wir insbesondere aber nicht ausschließlich durch Handeln im Sinne von folgenden Grundsätzen:
Unser Ziel ist, die Pflege und der Schutz des unmittelbaren und globalen Lebensraumes
Ressourcen setzen wir daher nachhaltig, verantwortungsvoll und effizient ein
gesellschaftlichen Ausdruck zu Kunst und Kultur, die Kommunikation
und Austausch ermöglicht.
6. Kunst und Kulturverständnis
Wir bewerten nicht, was Kunst ist.Das bedeutet, dass wir weder
Zensur ausüben wollen noch ein bestimmtes künstlerisches Niveau
oder Kontext festlegen wollen.
Wir sehen Kunst und Kultur als Ausgangspunkt und Experimentierfeld
des menschlichen Schaffens.
Trotzdem werden wir in der Realität selektieren müssen, welche
Veranstaltungen und Ausstellungen in der „freien Kunstanstalt“
stattfinden können.
Deshalb ist das Kunsterlebnis innerhalb der „freien Kunstanstalt“
im Sinne unserer Grundsätze dem Kunstobjekt überzuordnen.
Die Auswahl übernimmt ein wechselnder Beirat.
Im Sinne von Abschnitt 1 :Partizipation und Engagement
"Achtsame Auseinandersetzung mit Lebensumwelt
Wahrnehmung von Missständen und Spannungsfelder als Ausgangspunkt
für konstruktive Entwicklung"
Dies gilt auch für vereinsinterne Spannungen, wir bieten
Unterstützung bei der Lösung von Konflikten durch die Einberufung
einer Schlichtungsgruppe. Ihre Aufgabe ist die sachliche
Vermittlung und konstruktive Lösungsfindung. Sie greift auch bei
Fehlentscheidungen des Vereins zu Projekten oder Veranstaltungen